| Allgemeine Gutachten und
Privatgutachten Als Privatgutachten bezeichnet man allgemein alle Gutachten, die nicht von Gerichten in Auftrag gegeben werden. Als Auftraggeber können z.B. auftreten:
Fachspezifisch sind
Privatgutachten nicht an eine geprüfte Zulassung und Qualifikation des
Sachverständigen gebunden. Jede Person darf an sich zu jedem
beliebigen Thema ein Gutachten erstellen. Umso wichtiger ist die
sorgfältige Auswahl und Einschätzung des
Sachverständigen. Von uns können Privat- und Allgemeine
Gutachten qualifiziert zu allen Themen erstellt werden, die auch
unter Gerichtsgutachten
aufgeführt sind.
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