| Das Gerichtsgutachten
Für Gerichtsgutachten werden die schärfsten
Einschränkungen angesetzt. Auftraggeber ist stets das
Gericht und beauftragt werden im allgemeinen nur öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige sofern das zu
begutachtendende Thema im zertifizierten Fachgebiet liegt. In
Ausnahmefällen, wenn z.B. kein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger zur Verfügung steht,
kann auch ein Sachverständiger ohne diese Zertifizierung dem
Gericht vorgeschlagen und daraufhin beauftragt werden.
Streitfragen im
anerkannten Bestellungsgebiet
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
gewährleistet die hohe gerichtliche Qualifikation für
Analoge und Digitale Fotografie. Mögliche Aufgabenstellungen
sind unter anderem:
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Qualitative Einschätzung fotografischer
Arbeiten und Dienstleistungen
Schäden und Wertermittlung fotografischer
Arbeiten und Geräte
Technische Bewertung von Funktionsweisen
und Mängeln fotografischer Geräte
Authentität, Manipulation und
Fälschung von Bildern und Bilddateien
Fotochemische und prozesstechnische
Fragestellungen
Zuverlässigkeit von Beweisbildern
Prüfung und Bewertung zugesicherter
Eigenschaften
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Streitfragen ausserhalb
des Bestellungsgebietes
Für Problemstellungen bildgebender und
bildverarbeitender Geräte und Verfahren ausserhalb der
Fotografie besteht derzeit keine öffentliche Bestellung und
Vereidigung. Es kann aber für folgende Problemstellungen
eine gerichtliche Beauftragung vorgeschlagen werden, worauf die
Zulassung im Einzelfall geprüft wird:
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Bildrelevante Probleme in der Video-
und Sicherheitstechnik
Bildrelevante Probleme in der Filmtechnik
Beurteilung von Beweismaterial basierend
auf Videotechnik
Scanner und Digitalisierungstechniken
Digitale Bildverarbeitung
Druckertechnologien |
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