| Anerkennung eines Privatgutachtens vor
Gericht
Die Funktion eines Sachverständigen vor Gericht, soweit
dieser von einer der Parteien beauftragt ist, wird oft falsch
eingeschätzt:
Erstellt ein Sachverständiger im Auftrag einer Partei ein
Gutachten, so ist dessen Stellenwert in der Regel niedriger als
wäre er vom Gericht beauftragt. Da die Partei den
Sachverständigen honoriert, kann das Gutachten von der
Gegenpartei und vom Gericht als befangen oder parteiisch
eingestuft und abgewertet werden. Auch zählt das Gutachten
zu den von der Partei eingebrachten Beweisen und kann als solcher
vom Gericht in unterschiedlicher Weise gewürdigt und
herangezogen werden.
Um unangemessene Erwartungen an das Gutachten zu vermeiden,
werden von uns die Sachverhalte und das Umfeld von Streitfragen
im Vorfeld sorgfältig geprüft und nur nach
entsprechender Einschätzung ein Auftrag durchgeführt.
In besonderen Fällen wird auch empfohlen, das Gericht auf
die mögliche Beauftragung unserer Seite hinzuweisen, um der
Sache eine optimale Basis zu sichern.
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